Ab dem 01.01.2016 hat sich der Kindesunterhalt wieder erhöht!
Eine Frage, die in der alltäglichen Praxis unserer Kanzlei für Familienrecht sehr oft von unseren Mandanten gestellt wird. Denn hat der Scheidungswillige das Trennungsjahr abgewartet, ist der Wunsch nach einer schnellen Scheidung groß.
Nach der Trennung kommt es häufig zu einseitigen Abhebungen vom Konto der Kinder – Das kann zu Rückzahlungsansprüchen führen.
Das Trennungsjahr ist verstrichen. Jetzt besteht die Möglichkeit, die Scheidung einzureichen. Oder sollte man damit besser noch warten? Das hängt davon ab, auf welcher Seite man steht:
Die Düsseldorfer Tabelle wurde mitten im Jahr geändert. Der Kindesunterhalt wurde erhöht.
Der Vater eines mittlerweile 11-jährigen Sohnes befand sich seit 2005 mit der Mutter im Rechtsstreit über das Umgangsrecht. Das AG Frankfurt ordnete einen Umgangskontakt an. Nachdem ein Umgangspfleger nicht gefunden werden konnte, führte das Amtsgericht ein Abänderungsverfahren durch. Dem Vater wurde zunächst jeglicher Umgang mit dem Kind untersagt. Das OLG Frankfurt gewährte dem Beschwerdeführer sodann
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Mit Beschluss vom 18.02.2015 hat der Bundesgerichthof (BGH) (Az.: BGH XII ZB 473/13) entschieden, dass eine Adoption in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nur ausgesprochen werden darf, wenn bei fehlender rechtlicher Vaterschaft dem leiblichen Vater oder Samenspender zuvor die Möglichkeit der Beteiligung am Adoptionsverfahren gegeben wurde. Dazu erforderlich ist grundsätzlich die vorherige Unterrichtung über das laufende Adoptionsverfahren.
In einem neueren Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 20UF 7/14) setzt sich das Gericht mit den Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit bei Eheverträgen auseinander. Dabei skizziert es drei Varianten, in denen objektiv eine Sittenwidrigkeit gegeben ist. Gleichzeitig verdeutlicht es jedoch, dass zwingend auch ein subjektives Sittenwidrigkeitselement vorliegen muss.
Das Oberlandesgericht Bremen hat in seinem Beschluss vom 03.12.2014 – 4 UF 112/14 entschieden, dass Kidner einen Schadensersatzanspruch gegen ihre Eltern haben, wenn die Eltern vom Sparkonto der Kinder Geld abheben und die entstandene Differenz nicht nachweislich ausgeglichen haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 19.11.2014 – 1 BvR 1178/14 entschieden, dass eine Sorgerechtsentziehung eine eingehende Feststellung zur Kindeswohlgefährdung voraussetzt.
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