Es kommt immer wieder vor, dass der umgangsberechtigte Elternteil sich nicht an die Umgangsvereinbarung hält und darüber hinaus Kontakt zum Kind aufnimmt, indem er ohne Absprache das Kind am Kindergarten oder an der Schule besucht.
Ein im Familienrecht sehr häufiger Fall besteht darin, dass Eltern sich nicht an die Umgangsvereinbarung halten und außerhalb der Umgangszeiten bei der Kita, in der Schulde oder der offenen Ganztagsbetreuung auftauchen. Die Institutionen, in denen die Kinder betreut sind, sehen dies natürlich nicht gerne, da der Ablauf hierdurch gestört wird. Die meisten Kitas und Schulen sehen sich jedoch nicht in der Lage, den ohne Absprache auftauchenden Elternteil abzuweisen. Darüber hinaus vertreten sie teilweise die Ansicht, dass dieser das Kind sogar mitnehmen könne, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.
Verhält sich ein Elternteil derart absprachewidrig, kann der andere Elternteil dem schwer begegnen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Beschluss vom 31.10.2016 (2 WF 302/16) entschieden, dass man gegen diese absprachewidrigen Kontaktaufnahmen nur dann ein Ordnungsmittel gegen den umgangsberechtigten Elternteil beantragen kann, wenn dies in der Umgangsvereinbarung entsprechend geregelt worden ist.
Eine Umgangsvereinbarung, in der also lediglich die Zeiten geregelt sind, zu denen der Umgangsberechtigte das Kind zu sich nehmen darf, ermöglicht nicht, ein entsprechendes Ordnungsmittel zu beantragen.
Die Umgangsvereinbarung muss ganz konkret eine Regelung enthalten, dass über die vereinbarten Umgangszeiten hinaus Kontaktaufnahmen untersagt sind. Die vom Familiengericht vorzunehmende Billigung muss sich auch auf diese Regelung beziehen wie auch der Hinweis im Hinblick auf Ordnungsmittel.
Nur im Falle einer so konkreten Regelung kann ein Ordnungsmittel beantragt werden, wenn der umgangsberechtigte Elternteil gegen die zu unterlassende Kontaktaufnahme verstößt.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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