Obwohl Hunde oft als gleichberechtigte Familienmitglieder betrachtet werden, unterliegen sie rechtlich den Vorschriften für Sachen. Ein Landgericht fand in einem besonderen Fall einen rechtlichen Weg, der an Umgangsregelungen aus dem Familienrecht erinnert.
Für eine Urlaubsreise benötigt man in der Regel keine Zustimmung des anderen Elternteils, es sei denn, es liegen bei der geplanten das Kindeswohl gefährdende Umstände vor. Anders sieht die Situation während der Corona-Pandemie aus.
Das OLG Brandenburg musste im Beschluss v. 20.12.2018 – 9 UF 86/18 entscheiden, wie damit zu verfahren ist, wenn eine gestörte Kommunikation und Kooperation der getrennten Elternteile untereinander auf das Kind übergeht. Trotz Manipulation durch Mutter Umgangsausschluss Die Eltern eines 8-jährigen Mädchens führten im Zuge ihrer Trennung ein jahrelanges gerichtliches Verfahren um das Sorge- und
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Oft haben nicht nur die Eltern, sondern auch die Großeltern ein Interesse am Umgang mit ihren Enkelkindern. Während Eltern automatisch ein Anrecht auf Umgang mit ihren Kindern haben, war dies für Großeltern längere Zeit gesetzlich nicht geregelt. Seit dem Jahr 1998 steht aber auch ihnen ein gesetzlicher Umgang mit den Enkelkindern zu, wenn dieser dem
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Es kommt immer wieder vor, dass der umgangsberechtigte Elternteil sich nicht an die Umgangsvereinbarung hält und darüber hinaus Kontakt zum Kind aufnimmt, indem er ohne Absprache das Kind am Kindergarten oder an der Schule besucht.
Der Vater eines mittlerweile 11-jährigen Sohnes befand sich seit 2005 mit der Mutter im Rechtsstreit über das Umgangsrecht. Das AG Frankfurt ordnete einen Umgangskontakt an. Nachdem ein Umgangspfleger nicht gefunden werden konnte, führte das Amtsgericht ein Abänderungsverfahren durch. Dem Vater wurde zunächst jeglicher Umgang mit dem Kind untersagt. Das OLG Frankfurt gewährte dem Beschwerdeführer sodann
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Auch das Jugendamt kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden, wenn es seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dies hat das OLG Frankfurt/M. mit Beschluss vom 28.11.2012 – 1 WF 294/12 entschieden.
Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts teilte am 01.04.2008 mit: Ein Kind hat einen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass seine Eltern Sorge für es tragen und der mit ihrem Elternrecht untrennbar verbundenen Pflicht auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nachkommen. Allerdings dient ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann,
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