Das OLG Frankfurt am Main musste kürzlich klären, ob einem Ehegatten, der nach der Trennung zunächst freiwillig für einige Monate ins Ausland gereist war, der Zutritt in die eheliche Wohnung vom verbliebenen Ehegatten verwehrt werden durfte. Gesetzliche Regelung Im Zuge einer Trennung kann ein Ehegatte grundsätzlich von dem anderen Ehegatten verlangen, die eheliche Wohnung zu
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Wenn es zu einer Trennung und Scheidung kommt, ist einer der ersten Fragen häufig die, wem welches Fahrzeug zusteht. Rechtlich ist diese Frage tatsächlich sehr kompliziert.
Es kommt zur Trennung und ein Ehegatte zieht aus. Was passiert nun mit der Wohnung? Wer zahlt die Miete? Kann man die Wohnung kündigen? Bekomme ist die Kaution zurück?
Diese falschen Ansichten rund um die Scheidung werden immer wieder an uns herangetragen und halten sich seit Jahren hartnäckig. Darum möchten wir die größten Irrtümer aufzeigen:
Viele Ehepaare gehen davon aus, dass sie die Lohsteuerklassen erst dann wechseln müssen, wenn die Scheidung rechtskräftig geworden ist.
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied am 10.06.2010 über eine Zuweisung der Ehewohnung an einen der getrennt lebenden Ehegatten. Gemäß § 1361b Abs. 1 BGB kann ein Ehegatte die Zuweisung der Ehewohnung an sich beantragen, soweit dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 01.07.2009 – Az.: 2 UF 19/09 – entschieden, dass ein Ehegatte nicht verpflichtet ist, dem anderen Ehegatten nach der Trennung umfassende Auskunft über das Vermögen durch Vorlage eines Vermögensverzeichnisses zu erteilen.
Trennt sich ein Paar, das nicht verheiratet ist, stellt sich oft die Frage, was nun mit der angemieteten Wohnung geschieht.
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