Ab dem 01.01.2017 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Die Beiträge für Kindesunterhalt werden ab dem 01.01.2017 angehoben.
In einer Kurzfassung der Düsseldorfer Tabelle wurde der erhöhte Kindesunterhalt bereits veröffentlicht. Allerdings steht auch eine Erhöhung des Kindesgeldes an. Da diese noch nicht bekannt war, ist die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2017 noch nicht gänzlich veröffentlicht. Vom veröffentlichten Tabellenbetrag ist noch das hälftige Kindergeld in Abzug zu bringen.
Mittlerweile ist die Erhöhung des Kindergeldes bekannt. Dieses wird ab Januar 2017 € 192,- betragen. Vom Tabellenbetrag ist also die Hälfte von € 96,- abzuziehen, um den Zahlbetrag zu errechnen, den der Unterhaltspflichtige schuldet, wenn er das Kindergeld nicht bezieht.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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