Wir verstehen ständige Fortbildung nicht nur als berufliche Pflicht, sondern vielmehr als Verpflichtung unseren Mandanten gegenüber, der wir gerne in einem außerordentlichen Umfang nachkommen. Nachweisen können wir dies mit den unten aufgeführten Zertifizierungen.
Die folgenden Zertifizierungen sind Rechtsanwältin Christine Andrae verliehen worden:
Dieser Titel wird von der örtlichen Rechtsanwaltskammer verliehen. Hierzu muss ein Anwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen.
Die genauen Voraussetzungen können hier eingesehen werden.
Die DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatungsvereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., verleiht diese Zertifizierung bei einem Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Erfahrung auf dem Gebiet des Unterhaltsrechts.
Die Zertifizierungsrichtlinien der DANSEF e.V. können hier eingesehen werden.
Im Bereich Unterhaltsrecht
Das DAI-Fortbildungssiegel ist eine Bestätigung für den nachgewiesenen Erwerb und der Vertiefung besonderer Fachkenntnisse auf einem Teilrechtsgebiet. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Vertiefungskurs und das Bestehen einer 2,5 stündigen Fachklausur.
Die genauen Bedingungen können hier eingesehen werden.
Die Bundesrechtsanwaltskammer verleiht einem Rechtsanwalt, der seiner Fortbildungspflicht in besonderer Weise nachkommt, dieses Fortbildungssiegel.
Die Voraussetzungen, die ein Anwalt erfüllen muss, können hier eingesehen werden.
Um dem Mandanten eine Transparenz über Fortbildungen des Anwaltes zu bieten, stellt der Deutsche Anwaltverein eine Fortbildungsbescheinigung über die Fortbildungen aus, die der Anwalt dem Deutschen Anwaltverein nachgewiesen hat.
Nähere Informationen zu der Fortbildungsbescheinigung des DAV finden Sie hier.
Im Bereich Vermögens- auseinandersetzung bei Trennung und Scheidung
Das DAI-Fortbildungssiegel ist eine Bestätigung für den nachgewiesenen Erwerb und der Vertiefung besonderer Fachkenntnisse auf einem Teilrechtsgebiet. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Vertiefungskurs und das Bestehen einer 2,5 stündigen Fachklausur.
Rechtsanwaltskanzlei Andrae
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50672 Köln
Fon: 0221 / 420 744 – 0
Fax: 0221 / 420 744 – 11
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