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Neuer Unterhaltsvorschuss ab dem 01.07.2017

Bund und Länder haben sich endlich geeinigt, wie es mit dem Unterhaltsvorschuss weitergehen soll

Mehr Unterhaltsvorschuss ab dem 01.07.2017

Die geplante Reform zum Unterhaltsvorschuss soll nun am 01.07.2017 in Kraft treten. Der Bund und die Länder haben sich nun doch darauf geeinigt, wie die Kosten dieser Reform verteilt werden. Das ist sehr erfreulich, da viele alleinerziehende Elternteile der Reform mit großer Hoffnung entgegengesehen haben.

Was ist ein Unterhaltsvorschuss?

Der Vorschuss wird an alleinerziehende Elternteile gezahlt, die keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten können. In der Vergangenheit wurde dieser Vorschuss aber nur für einen begrenzten Zeitraum geleistet, nämlich nur maximal 6 Jahre lange und nur bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes. Das hat Eltern sehr hart getroffen, denn ab dem 12. Lebensjahr kommen eigentlich erst die teuresten Jahre in Bezug auf Kleidung und zusätzlichen Bedarf der Kinder.

Was ändert sich beim Unterhaltsvorschuss?

Jetzt soll der Unterhaltsvorschuss unbegrenzt, also bis zur Volljährigkeit des Kindes geleistet werden. Eine Bedingung wurde allerdings eingeführt. Für den Bezug zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr des Kindes gilt, dass der alleinerziehende Elternteil den Unterhaltsvorschuss nur erhält, wenn

  • das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist oder
  • der alleinerziehende Elternteil im Hartz-IV-Bezug ein Einkommen von mindestens 600 EUR erzielt.
Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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