Das Familienrecht betrifft das Verhältnis der Menschen, die durch Verlöbnis, Ehe, Verwandtschaft oder Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind und gewinnt heutzutage immer mehr an Bedeutung. Doch was umfasst das Gebiet des Familienrechts genau und wann sind Sie darauf angewiesen?
Das Familienrecht umfasst unter anderem das Eherecht, die Scheidung, den Unterhalt und die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Es behandelt aber auch die Adoption, die Abstammung, sowie die gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und die rechtliche Betreuung. In diesen Bereichen können oft vielfältige Fragestellungen auftreten, die alle ihre Antworten im Familienrecht finden.
Besonders wichtig im Familienrecht sind die Regelungen zur Ehe. Die Regelungen zur Ehe reichen von der Verlobung und der Ehe bis hin zur Scheidung und dem Unterhalt. Doch was ist die Ehe überhaupt? Die Ehe ist eine rechtlich anerkannte und geschützte Verbindung von zwei Menschen zur lebenslangen Lebensgemeinschaft. Die Ehegatten verpflichten sich mit Eingehung der Ehe füreinander. Zu beachten ist jedoch, dass das Vermögen der Ehegatten auch nach Eingehung der Ehe getrennt bleibt. Nach dem Gesetz leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ist dies nicht gewollt, können die Ehegatten andere Güterstände vereinbaren, wie zum Beispiel den Güterstand der Gütertrennung. Dies muss jedoch in einem notariell beurkundeten Vertrag festgehalten werden.
Wenn sich die Ehegatten trennen, kommt es in den meisten Fällen zu einer Scheidung. Dies kann unter Umständen ein langwieriges Verfahren werden. In diesen Fällen empfiehlt sich eine Beratung, damit eine möglichst schnelle Streitbeilegung gefunden werden kann. Trennung und Scheidung sind meistens mit weitreichenden Veränderungen und Folgen verbunden. In diesen Fällen müssen viele Aspekte geklärt werden. Beispielsweise muss der Trennungs- und Kindesunterhalt geklärt werden, die Verteilung des Hausrats, das Sorgerecht und vieles mehr.
So hat der weniger verdienende und durch die Ehe benachteiligte Ehegatte einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nach der Scheidung besteht unter Umständen auch ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Die Kindschaftssachen betreffen vor allem das Sorgerecht und den Umgang. Das Sorgerecht sollen die Eltern grundsätzlich gemeinsam ausüben. In manchen Fällen ist dies jedoch nicht zum Wohl des Kindes und bedarf daher einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Ob und in welche Form der Umgang mit dem Kind zu dessen Wohle ist, ist ebenfalls ein häufiger Streit zwischen den getrennten Elternteilen.
Das häufigste Thema nach der Trennung ist der Kindesunterhalt. Sowohl minderjährige, als auch volljährige Kinder in der Ausbildung haben einen Anspruch auf Lebensunterhalt. Die Berechnung von Unterhaltsansprüchen ist eine zentrale Aufgabe in unserem Tätigkeitsbereich. Sie ist sehr komplex und sollte daher immer von einem erfahrenen Anwalt vorgenommen werden.
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