Familienrecht Aktuell

Schlagwort: Wechselmodell

Bei Streit über Steigerung des Umgangs auf ein Wechselmodell entscheidet das Kindeswohl

17. Februar 2022

Können sich die Eltern nicht einigen, ob der Umgang ausgeweitet werden soll auf ein Wechselmodell, prüft das Gericht, welches Modell dem Kindeswohl entspricht. Die Ablehnung durch einen Elternteil steht dem nicht entgegen.

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Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils

12. April 2017

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. Dies ist im Familienrecht eine bedeutsame Entscheidung.

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Wechselmodell – wo wird das Kind gemeldet?

08. Januar 2016

Wenn ein Kind bei einem Wechselmodell zwei Wohnungen hat, gilt nach einer neuen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes die frühere Familienwohnung als Hauptwohnung.

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Berechnung des Kindesunterhaltes beim Wechselmodell

09. Januar 2015

Wenn Eltern sich trennen, hat dies oftmals weitreichende Folgen für den Unterhalt. Meist lebt das Kind nur bei einem Elternteil und der andere ist zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Doch wie sieht das beim sogenannten Wechselmodell aus?

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Wechselmodell muss trotz Ablehnung der Kindesmutter weiter praktiziert werden!

24. November 2014

Trotz der Ablehnung des Wechselmodell durch einen Elternteil kann dieses beibehalten werden, wenn es dem Kindeswohl dient. Dies entschied das OLG Naumburg in seinem Beschluss vom 14.07.2014.

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Wer sein Kind fast hälftig betreut, hat höhere Kosten und muss dennoch vollen Unterhalt zahlen – ist das noch gerecht?

04. Juli 2014

Immer mehr Eltern teilen sich die Betreuung des Kindes. Wer aber keine 50/50 Teilung, also kein Wechselmodell lebt, zahlt zusätzlich den vollen Kindesunterhalt.

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Kindesunterhalt beim Wechselmodell – Wer erhält das Kindergeld?

12. Dezember 2013

Das Wechselmodell ist ein Betreuungsmodell, von dem immer mehr Eltern Gebrauch machen. Dabei teilen sich die Eltern nach einer Trennung die Betreuung der Kinder hälftig, so dass die Kinder ihren Lebensmittepunkt nicht mehr  ausschließlich bei einem Elternteil haben. Wie verhält es sich aber mit dem Kindesunterhalt und dem Kindergeld bei solch einem Modell?

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