Wenn es zu einer Trennung und Scheidung kommt, ist einer der ersten Fragen häufig die, wem welches Fahrzeug zusteht. Rechtlich ist diese Frage tatsächlich sehr kompliziert.
Vor kurzem musste sich das Oberlandesgericht Koblenz mit solch einer Frage beschäftigen (Beschluss vom 15.06.2016 – 13 UF 158/16): In dem dort zu entscheidendem Fall hatte der Ehemann in der Ehe ein Fahrzeug gekauft und dieses auf seinen Namen angemeldet. Das Auto wurde dann jedoch fast ausschließlich als Familienauto für Fahrten mit den Kindern, zum Einkaufen etc., genutzt. Nach der Trennung der Eheleute beanspruchte die Ehefrau das Fahrzeug für sich und meldete es auf ihren Namen um. Damit war der Ehemann nicht einverstanden und forderte von seiner Frau eine Nutzungsentschädigung dafür, dass sie mit „seinem“ Auto fahre.
Tatsächlich hat das Oberlandesgericht entschieden, dass das Fahrzeug im Eigentum des Mannes steht. Das Gericht ermittelte weiter, dass das Fahrzeug sowohl von der Ehefrau als auch vom Ehemann benötigt wurde. Weiter ergab sich, dass die Ehefrau sich ein eigenes Fahrzeug aus ihrem hierzu ausreichendem Einkommen anschaffen könne. Da sie also nicht auf das Fahrzeug ihres Mannes angewiesen war, entschied das Gericht, dass sie ihm für die Nutzung eine Entschädigung zahlen muss.
Dies zeigt, dass die Behandlung von Fahrzeugen im Familienrecht problematisch sein kann. Fahrzeuge, die überwiegend von der Familie benutzt wurden, werden rechtlich den Haushaltsgegenständen zugeordnet. Ansonsten sind sie als Vermögensgegenstand im Güterrecht von Bedeutung. Wenn wie in diesem Fall eine Nutzungsentschädigung zu leisten ist, kann dies wiederum in einer Wechselwirkung mit Unterhaltsansprüchen stehen. Somit kann das Auto also viele Bereiche des Familienrechtes berühren und nicht ohne Weiteres einem Ehegatten ohne Berücksichtigung dieser Auswirkungen zugeordnet werden.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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