Was ist eigentlich eine Erstberatung? Der Bundesgerichtshof hat es so erklärt: Die Erstberatung ist eine einmalige pauschale, überschlägige mündliche Beratung. Eine Vorbereitung oder nachträgliche schriftliche Zusammenfassung ist vom Umfang nicht erfasst.
Im Familienrecht sind die Sachverhalte zu komplex für eine kurze Beratung. Bei einer Beratung aufgrund einer Trennung besteht Beratungsbedarf in den Bereichen Ehegattenunterhalt, Vermögensausgleich, Scheidung und Versorgungsausgleich, und bei gemeinsamen Kindern auch zu Kindesunterhalt, Umgangs- und Sorgerecht. Die Dauer einer Beratung beträgt daher in der Regel mindestens eine Stunde. Aufgrund der Spezialisierung unserer Kanzlei auf das Familienrecht können wir in dieser Zeit grundsätzlich alle Fragen klären.
Diese familienrechtliche Beratung gehört zu den umfangreichsten. Wir sprechen darin alle Themen an, die für Sie in dieser Lebenssituation wichtig sein können. Das ist der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Ehegattenunterhalt, die Aufteilung von Hausrat und Vermögen, die Vorrausetzungen sowie Ablauf und Kosten einer Scheidung, der Versorgungsaugleich, die Steuer sowie das Sorge- und Umgangsrecht sowie weitere Themen.
Unterhaltsansprüche können in der Beratung grob überschlagen werden. Eine ganz konkrete und verbindliche Berechnung von Unterhalts- und vermögensrechtlichen Ansprüchen kann in einer Erstberatung nicht erfolgen. Denn für eine genaue Unterhaltsberechnung benötigen wir sämtliche Einkommensunterlagen und Ausgaben beider Seiten und mehr Zeit, als eine Beratung ermöglicht. Aus diesem Grund fallen für den Mandanten für eine genaue Unterhaltsberechnung auch höhere Kosten an.
Wir beantworten alle Fragen zur Auskunft und zur Berechnung des Elternunterhaltsanspruches. Eine überschlägige und unverbindliche Berechnung der Unterhaltsverpflichtung erfolgt ebenso wie die überschlägige Berechnung des Altersvorsorgevermögens.
Wir erläutern detailliert, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf Kindesunterhalt besteht. Anhand der Zahlen, die der Mandant mit in die Beratung bringt, kann eine grobe Berechnung des Unterhaltsanspruches erfolgen.
In der Regel dauert eine Erstberatung eine Stunde. Hierfür berechnen wir eine Gebühr von 210,00 € zzgl. Mwst (das sind 249,90 € inkl. Mwst).
Nahezu alle Rechtsschutzversicherung übernehmen die Kosten einer Erstberatung im Familienrecht auch dann, wenn dieses Rechtsgebiet nicht gesondert versichert worden ist. Völlig unterschiedlich ist dabei die Kostenübernahme im Detail. Je nach Vertragsbedingung wird die Beratung ohne oder mit Abzug einer Selbstbeteiligung vorgenommen. Viele Versicherungen haken nach und fragen nach dem konkreten Grund der Beratung und dem Zeitpunkt der Entstehung dieses Grundes. Ob Ihre Versicherung die Kosten der Beratung trägt, sollten Sie vorab mit der Versicherung abklären. Auf Wunsch rechnen wir die Beratung direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab.
Bitte bringen zu einer Erstberatung die folgenden Unterlagen mit:
Rechtsanwaltskanzlei Andrae
Hohenzollernring 50
50672 Köln
Fon: 0221 / 420 744 – 0
Fax: 0221 / 420 744 – 11
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