Mit Beschluss vom 18.02.2015 hat der Bundesgerichthof (BGH) (Az.: BGH XII ZB 473/13) entschieden, dass eine Adoption in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nur ausgesprochen werden darf, wenn bei fehlender rechtlicher Vaterschaft dem leiblichen Vater oder Samenspender zuvor die Möglichkeit der Beteiligung am Adoptionsverfahren gegeben wurde. Dazu erforderlich ist grundsätzlich die vorherige Unterrichtung über das laufende Adoptionsverfahren.
In einem neueren Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 20UF 7/14) setzt sich das Gericht mit den Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit bei Eheverträgen auseinander. Dabei skizziert es drei Varianten, in denen objektiv eine Sittenwidrigkeit gegeben ist. Gleichzeitig verdeutlicht es jedoch, dass zwingend auch ein subjektives Sittenwidrigkeitselement vorliegen muss.
Schwiegervater forderte Geldzuwendungen vom Schwiegersohn zurück
Wenn Eltern sich trennen, hat dies oftmals weitreichende Folgen für den Unterhalt. Meist lebt das Kind nur bei einem Elternteil und der andere ist zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Doch wie sieht das beim sogenannten Wechselmodell aus?
Hat ein Kind keine eigenen Einkünfte, kann es zur Zahlung von Elternunterhalt aus seinem Taschengeldanspruch verpflichtet sein.
Das Wechselmodell ist ein Betreuungsmodell, von dem immer mehr Eltern Gebrauch machen. Dabei teilen sich die Eltern nach einer Trennung die Betreuung der Kinder hälftig, so dass die Kinder ihren Lebensmittepunkt nicht mehr ausschließlich bei einem Elternteil haben. Wie verhält es sich aber mit dem Kindesunterhalt und dem Kindergeld bei solch einem Modell?
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 16.10.2013 mit: Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Rechtsfrage entschieden, ob ein von einem Ehegatten in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags gemachter Lottogewinn im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es keine sachliche Grundlage für eine Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Ehen bei der Steuer gibt. Es verstoße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung unterschiedlich zu behandeln. Damit ist jetzt endlich geklärt, dass auch eingetragene Lebenspartnerschaften den Ehegattensplittingvorteil geltend machen können und zwar rückwirkend ab dem 01.08.2001, wenn
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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 01.03.2013 (AZ 4 U 120/12) entschieden, dass die Bezeichnung als „Spezialist für Familienrecht“ wettbewerbswidrig sei.
Am 15.11.2012 teilte die Pressestelle des Bundesgerichtshofs mit: Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr
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