Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es keine sachliche Grundlage für eine Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Ehen bei der Steuer gibt.
Es verstoße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung unterschiedlich zu behandeln.
Damit ist jetzt endlich geklärt, dass auch eingetragene Lebenspartnerschaften den Ehegattensplittingvorteil geltend machen können und zwar rückwirkend ab dem 01.08.2001, wenn der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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