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„Spezialist für Familienrecht“ ist eine wettbewerbswidrige Bezeichnung

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 01.03.2013 (AZ 4 U 120/12) entschieden, dass die Bezeichnung als „Spezialist für Familienrecht“ wettbewerbswidrig sei.

Die Rechtsanwaltskammer wollte einem Rechtsanwalt untersagen, sich als Spezialist für Familienrecht zu bezeichnen. Das Oberlandesgericht gab der Rechtsanwaltskammer Recht. Es ist der Ansicht, dass die Gefahr einer Verwechslung mit der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ bestehen würde.

Gemäß der Berufsordnung der Rechtsanwälte sind Benennungen unzulässig, wenn Sie die Gefahr einer Verwechslung mit Fachanwaltschaften begründen. Der Verbraucher könne nicht verlässlich zwischen dieser Fachanwaltsbezeichnung und anderen Angaben des Anwaltes unterscheiden, die dieser selbst zur Bezeichnung seiner Tätigkeit verwende.

Rechtsanwältin Christine Andrae
Fachanwältin für Familienrecht

 

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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