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Kindesunterhalt beim Wechselmodell – Wer erhält das Kindergeld?

Das Wechselmodell ist ein Betreuungsmodell, von dem immer mehr Eltern Gebrauch machen. Dabei teilen sich die Eltern nach einer Trennung die Betreuung der Kinder hälftig, so dass die Kinder ihren Lebensmittepunkt nicht mehr  ausschließlich bei einem Elternteil haben.

Wie verhält es sich aber mit dem Kindesunterhalt und dem Kindergeld bei solch einem Modell?

Die Höhe des Kindesunterhaltes richtet sich in diesem Fall nach dem Einkommen beider Elternteile. Wieviel jeder Elternteil von diesem Unterhalt tragen muss, bestimmt sich wiederum nach der Höhe des jeweiligen Einkommens eines Elternsteiles. Nach dem Verhältnis der jeweiligen Einkommen wird der jeweilige Anteil der Eltern am Unterhalt berechnet.

Umstritten ist, wie das Kindergeld nun auf diese Anteile anzurechnen ist. Das OLG Düsseldorf hat mit einer Entscheidung vom 20.06.2013 klargestellt, dass jedem Elternteil die Hälfte des Kindergeldes zusteht und zwar unabhängig von der Höhe des jeweiligen Einkommens.

Denn der Anspruch auf Zahlung des Kindesgeldes steht den Eltern zu und kann nicht mit den Unterhaltsanspruch des Kindes verbunden oder verrechnet werden (OLG Düsseldorf v. 20.06.2013, 7 UF 45/13).

 

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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