Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts teilte am 07.02.2008 mit: Die Beschwerdeführerin ist Ärztin. Sie rechnete gegenüber einer Patientin unter anderem Kosten für Ultraschalluntersuchungen in Höhe von 74,71 Euro ab. Auf den Widerspruch der Patientin, die geltend machte, dass die Untersuchungen bei dem fraglichen Termin nicht erbracht worden seien, übersandte ihr die Beschwerdeführerin Abdrucke von Ultraschallbildern, auf
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Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 06.02.2008 mit: Das Landgericht Darmstadt hat den Angeklagten G. wegen Mordes in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe und mit unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe, sowie den Angeklagten H. wegen Anstiftung zum Mord in zwei Fällen jeweils zu
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Das Bundesministerium für Justiz teilte am 24.01.2008 mit: Europas größte Schule setzt ein Zeichen gegen Gewalt und für ein friedliches Miteinander. Schülerinnen und Schüler des Kreuzberger „Oberstufenzentrums Handel I“ (OSZ Handel I) sind dem Aufruf ihrer Schülervertretung gefolgt, sich an einer Unterschriftenaktion für ein gewaltfreies Miteinander zu beteiligen.
Das Bundesministerium für Familie teilte mit, dass das Antragsverfahren für den Kinderzuschlag vereinfacht worden sei. Um die Kinderarmut zu reduzieren, würde man zudem den Kreis der Berechtigten ausweiten.
Am 10.01.2008 hat der BGH das Urteil des Landgerichts Lübeck gegen zwei Polizeibeamte aufgehoben, durch das diese wegen fahrlässiger Tötung zu 9 Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt worden sind.
Das Bundesministerium der Justiz teilte am 09.01.2008 mit: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat Forderungen von Justizministerinnen und – ministern der Union und der FDP zurückgewiesen, das Jugendstrafrecht zu verschärfen.
Das Bundesministerium für Justiz teilte am 17.12.2007 mit: Die Richterinnen und Richter der Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben heute die ab dem 01.01.2008 geltende „Düsseldorfer Tabelle“ vorgestellt. Sie gilt bundesweit als Richtschnur für die Festlegung des Kindesunterhalts. Nach der neuen Tabelle wird der Kindesunterhalt im Durchschnitt um 1,75 € steigen. Eine Neufestsetzung zum 1. Januar
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