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Vorsicht bei Umgangsaussetzung wegen Corona – Ordnungsgelder drohen!

Vom Amtsgericht Frankfurt gibt es den ersten veröffentlichen Beschluss über angeordnetes Ordnungsgeld wegen Umgangsaussetzung mit dem Corona-Argument

Kein Umgang zum Schutz des Kindes vor Ansteckung mit Covid-19?

Zahlreiche Umgänge finden seit dem Lockdown nicht mehr statt. Die Begründungen sind dabei meist nicht ausreichend.

Es wird zum einen mit der verhängten Kontaktsperre argumentiert. Dabei betrifft diese Sperre nicht die Kindeseltern. Auch dann nicht, wenn diese getrennt in verschiedenen Haushalten leben.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz teilt im Hinblick auf den Umgang und die Kontaktsperre auf seiner Website folgendes mit:

„Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, bezieht sich nicht auf die Kernfamilie, auch wenn die Eltern nach einer Trennung in zwei getrennten Haushalten leben. Kinder sollen selbstverständlich auch weiterhin sozialen Kontakt zum anderen Elternteil behalten. Hinzu kommt: Gibt es eine Umgangsregelung oder eine gerichtliche Entscheidung zum Umgang, gilt sie trotz der Coronakrise weiter. Bei der Frage, wie man die persönliche Begegnung zwischen Eltern und Kind in Zeiten der Coronakrise am besten organisiert, dürfte eine Rolle spielen, wie das Kind zum anderen Elternteil gelangt und ob es auf dem Weg zu ihm mit weiteren Personen in Kontakt kommen würde bzw. wie sich das vermeiden ließe.“

Es wird weiter argumentiert mit erhöhten Risiken aufgrund von Vorerkrankungen. Bei einer Abwägung der Ansteckungsgefahr mit der Gefahr für das Kindeswohl bei Aussetzung des Umganges bedarf es im Hinblick auf die völlig ungewisse Dauer der aktuellen Infektionsgefahr einer sehr sorgfältigen Prüfung des Einzelfalles. Leichte Vorerkrankungen dürften für eine Aussetzung jedenfalls nicht ausreichen.

Gericht setzt 20.000,- € Ordnungsgeld gegen die Kindesmutter fest

Im Fall des AG Frankfurt hatte das Gericht erst noch mit Beschluss vom 31.03.2020 Umgangstermine in Begleitung für den 04.04.2020, 09.04.2020, 11.04.2020 und 16.04.2020 festgesetzt. Alle Beteiligten wurden noch darauf hingewiesen, dass keine sachlichen Gründe bestehen würden, die geregelten Umgänge nicht durchzuführen.

Mit E-Mail vom 02.04.2020 teilte die Mutter dann mit: „Die globale Corona Situation verschärft sich drastisch, so dass ich zum Schutze meiner Tochter hiermit bis Ende April alle Umgangstermine absage.“

Das AG Frankfurt setzte sodann für jeden Verstoß jeweils ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,- € gegen die Kindesmutter fest (Beschluss vom 16.04.2020456 F 5086/20 EAUG). Die Höhe des Ordnungsgeldes resultierte aus einem außergewöhnlich hohen Monatsnettoeinkommen der Kindesmutter in Höhe von ca. 30-50.000,- €.  

Corona-Krise allein keine Berechtigung zur Aussetzung des Umganges

Zur Begründung der Kindesmutter über die Gefahr der globalen Corona Situation erklärte das Gericht wie folgt:

„Soweit die Mutter Ausführungen zur globalen Situation und zur aktuellen Situation in Amerika macht, treffen diese auf Deutschland nicht zu. Aus der Medienberichterstattung ergibt sich insoweit vielmehr, dass ausweislich einer Studie der Analyseagentur Deep Knowledge Deutschland seine Bevölkerung im Vergleich außerordentlich gut vor den Gefahren des Corona-Virus schützt, im internationalen Vergleich auf Platz zwei liegt und die Zahl der registrierten Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Deutschland weiter rückläufig ist (https://www.welt.de/politik/ausland/article207239735/Umgang-mit-Coronavirus-Laut-Analyse-nur-ein-Land-vor-Deutschland.html).“

Aussetzung von Umgängen nur in absoluten Ausnahmefällen

Eine Aussetzung von gerichtlich geregelten Umgängen sollte nur in Fällen erfolgen, in denen eine erhöhte Gefahr für das Kind oder die in seinem Haushalt lebenden Personen besonders gut begründet werden kann. Anderenfalls riskiert man aktuell sehr schnell die Verhängung von Ordnungsgeldern durch die Familiengerichte.

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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