Die neue Düsseldorfer Tabelle für 2024 ist erschienen. Es gab ordentliche Sprünge beim Kindesunterhalt und Selbstbehalt und eine Anhebung der Einkommensgruppen.
Die Beträge für den Kindesunterhalt wurden kräftig anhoben. Die Tabelle kann hier eingesehen werden. Der Zahlbetrag auf den Mindestunterhalt für ein Kind bis zu 5 Jahren ist von 312 Euro auf 355 Euro angehoben worden.
Die erste Einkommensgruppe wurde von bis zu 1.900 Euro angehoben auf bis zu 2.100 Euro.
Der Selbstbehalt eines erwerbstätig Unterhaltspflichtigen wurde von 1370 Euro auf 1450 Euro angehoben. Der Selbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden Ehegatten wurde von 1.510 Euro auf 1.600 Euro angehoben.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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