Leben die Kindeseltern getrennt, so kann die Kindesmutter einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater haben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beteiligten verheiratet waren oder nicht. Aber in wie weit unterscheiden sich die Ansprüche, wenn die Kindesmutter in einer neuen Partnerschaft lebt?
Im Fall vor dem OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 03.05.2019 – 2 UF 273/17) waren die Kindeseltern nicht verheiratet gewesen und trennten sich schon vor Geburt des Kindes. Die Kindesmutter lebte inzwischen mit ihrem neuen Partner in einem Haushalt. Daher war der Kindesvater der Ansicht, dass aufgrund der verfestigten Lebensgemeinschaft kein Anspruch auf Unterhalt vorläge.
Nach dem OLG sei hinsichtlich der Rechtslage zwischen ehelichen und nichtehelichen Müttern zu differenzieren. Es spiele bei der nichtehelichen Kindesmutter in Bezug auf den Unterhaltsanspruch keine Rolle, ob diese in einer neuen verfestigten Partnerschaft lebe. Die gesetzlichen Regelungen für eheliche Mütter fänden gerade keine Anwendung bei nichtehelichen Kindesmüttern. Demnach bestünde ein Unterhaltsanspruch.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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