Die Betreuung für Kinder wird immer weiter ausgebaut. Was aber ist mit den Kosten? Trägt die Kosten ein Elternteil alleine oder müssen sich beide daran beteiligen? Dies ist zum Teil in der Rechtsprechung immer noch nicht klar geregelt.
Es kommt immer wieder vor, dass der umgangsberechtigte Elternteil sich nicht an die Umgangsvereinbarung hält und darüber hinaus Kontakt zum Kind aufnimmt, indem er ohne Absprache das Kind am Kindergarten oder an der Schule besucht.
Es kommt zur Trennung und ein Ehegatte zieht aus. Was passiert nun mit der Wohnung? Wer zahlt die Miete? Kann man die Wohnung kündigen? Bekomme ist die Kaution zurück?
Diese falschen Ansichten rund um die Scheidung werden immer wieder an uns herangetragen und halten sich seit Jahren hartnäckig. Darum möchten wir die größten Irrtümer aufzeigen:
Sie wollen Ihre Scheidung in kürzester Zeit erledigen? Wenn beide Eheleute sich darin einig sind, gibt es einen Geheimtipp, der trotz Versorgungsausgleich zu einer schnellen Scheidung führt.
Wenn ein Kind bei einem Wechselmodell zwei Wohnungen hat, gilt nach einer neuen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes die frühere Familienwohnung als Hauptwohnung.
Der Unterhalt für Studenten ist von € 670,- auf € 735,- erhöht worden. Jetzt Erhöhung geltend machen.
Eine Frage, die in der alltäglichen Praxis unserer Kanzlei für Familienrecht sehr oft von unseren Mandanten gestellt wird. Denn hat der Scheidungswillige das Trennungsjahr abgewartet, ist der Wunsch nach einer schnellen Scheidung groß.
Die Düsseldorfer Tabelle wird in Bezug auf die Selbstbehalte ab dem 01.01.2015 geändert. Keine Veränderung wird in Bezug auf die Unterhaltshöhe vorgenommen.
Trotz der Ablehnung des Wechselmodell durch einen Elternteil kann dieses beibehalten werden, wenn es dem Kindeswohl dient. Dies entschied das OLG Naumburg in seinem Beschluss vom 14.07.2014.
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