Der Unterhalt für Studenten ist von € 670,- auf € 735,- erhöht worden. Jetzt Erhöhung geltend machen.
Eine Frage, die in der alltäglichen Praxis unserer Kanzlei für Familienrecht sehr oft von unseren Mandanten gestellt wird. Denn hat der Scheidungswillige das Trennungsjahr abgewartet, ist der Wunsch nach einer schnellen Scheidung groß.
Die Düsseldorfer Tabelle wird in Bezug auf die Selbstbehalte ab dem 01.01.2015 geändert. Keine Veränderung wird in Bezug auf die Unterhaltshöhe vorgenommen.
Trotz der Ablehnung des Wechselmodell durch einen Elternteil kann dieses beibehalten werden, wenn es dem Kindeswohl dient. Dies entschied das OLG Naumburg in seinem Beschluss vom 14.07.2014.
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