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Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine Frage, die in der alltäglichen Praxis unserer Kanzlei für Familienrecht sehr oft von unseren Mandanten gestellt wird. Denn hat der Scheidungswillige das Trennungsjahr abgewartet, ist der Wunsch nach einer schnellen Scheidung groß.

Die schnellste Scheidung ist die ohne Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich wird bei Ehen, die länger als 3 Jahre andauerten, automatisch vom Gericht durchgeführt. Er dient dem Ausgleich der Renten, die die Eheleute während der Ehezeit aufgebaut haben. Für diesen Ausgleich müssen Auskünfte von den verschiedenen Versicherungen und Rententrägern eingeholt werden und das dauert.

Allein das Einholen einer Auskunft von der Deutschen Rentenversicherung kann völlig unterschiedlich von nur 2 bis 6 Monaten und mehr dauern.

Wer also ganz schnell geschieden werden möchte, muss diesen Versorgungsausgleich ausschließen. Das geht jedoch nur, wenn beide Ehegatten damit einverstanden sind. Denn hat ein Ehegatte für die Ehe seine berufliche Tätigkeit reduziert und damit weniger in die Rente einbezahlt, könnte ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs ohne eine Kompensation ungerecht sein.

Ist der Versorgungsausgleich von den Ehegatten zu Beginn des Scheidungsverfahrens ausgeschlossen worden, kann ein Scheidungstermin bereits 2 bis 3 Monate nach Antrag stattfinden.

Der Regelfall: Die einvernehmliche Scheidung mit Versorgungsausgleich

Üblich sind die Scheidungen, bei denen die Eheleute nur die Scheidung vom Familiengericht entscheiden lassen möchten und der Versorgungsausgleich durchgeführt werden soll. Abhängig von der Anzahl der Versicherungen und Rententräger, die dann Auskünfte erteilen müssen, dauert dieses Scheidungsverfahren durchschnittlich 6-12 Monate.

Der Worst-Case: Die strittige Scheidung 

In manchen Fällen konnten sich die Eheleute über Fragen wie den nachehelichen Unterhalt und den Zugewinnausgleich nicht einigen und möchten, dass das Gericht mit der Scheidung auch über diese Fragen entscheidet. In diesen Fällen ist ein längerer Schriftverkehr zwischen den Anwälten der Eheleute und dem Gericht erforderlich und deshalb kann sich dieses Scheidungsverfahren bis zu mehreren Jahren hinziehen.

Fazit:

Die schnellste Scheidung, bei der ein Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird, findet schon nach 2-3 Monaten statt. Die übliche Scheidung mit Durchführung des Versorgungsausgleichs dauert in etwa 6-12 Monate. Die Scheidung, bei der noch über weitere Punkte wie nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich gestritten wird, kann sich über mehrere Jahre hinziehen.

 

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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