Die Düsseldorfer Tabelle wird in Bezug auf die Selbstbehalte ab dem 01.01.2015 geändert. Keine Veränderung wird in Bezug auf die Unterhaltshöhe vorgenommen.
Die wichtigsten Selbstbehalte, die sich ab dem 01.01.2015 erhöhen werden, stellen wir bereits hier vor:
Notwendiger Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern
Angemessener Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern
Mindestselbstbehalt gegenüber getrennt dem lebenden und geschiedenen Ehegatten
Angemessener Selbstbehalt gegenüber der Mutter un dem Vaters eines nichtehel. Kindes
Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern
Angemessener Selbstbehalt gegenüber nicht privilegierten volljähr. Kindern
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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