Aktuell

Neue Selbstbehalte ab dem 01.01.2015!

Die Düsseldorfer Tabelle wird in Bezug auf die Selbstbehalte ab dem 01.01.2015 geändert. Keine Veränderung wird in Bezug auf die Unterhaltshöhe vorgenommen.

Die wichtigsten Selbstbehalte, die sich ab dem 01.01.2015 erhöhen werden, stellen wir bereits hier vor:

Notwendiger Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern

  • eines Erwerbstätigen                 € 1.080,-  (enthaltene Warmmiete € 380,-)
  • eines Nichterwerbstätigen        €    880,-  (enthaltene Warmmiete € 380,-)

Angemessener Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern

  • € 1.300,-  (enthaltene Warmmiete € 480,-)

Mindestselbstbehalt gegenüber getrennt dem lebenden und geschiedenen Ehegatten

  • € 1.200,-  (enthaltene Warmmiete € 430,-)

Angemessener Selbstbehalt gegenüber der Mutter un dem Vaters eines nichtehel. Kindes

  • € 1.200,-  (enthaltene Warmmiete € 430,-)

Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern

  • € 1.800,- (enthaltene Warmmiete € 480,-)

Angemessener Selbstbehalt gegenüber nicht privilegierten volljähr. Kindern

  • € 1.300,- (enthaltene Warmmiete € 480,-)

 

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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