Vom Amtsgericht Frankfurt gibt es den ersten veröffentlichen Beschluss über angeordnetes Ordnungsgeld wegen Umgangsaussetzung mit dem Corona-Argument Kein Umgang zum Schutz des Kindes vor Ansteckung mit Covid-19? Zahlreiche Umgänge finden seit dem Lockdown nicht mehr statt. Die Begründungen sind dabei meist nicht ausreichend. Es wird zum einen mit der verhängten Kontaktsperre argumentiert. Dabei betrifft diese
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Um einen Zugewinnausgleichsanspruch zu reduzieren, sind Schenkungen zur Erhöhung des Anfangsvermögens vorteilhaft. Aber wie gelingt der Nachweis? Die Schenkung fällt unter das privilegierte Anfangsvermögen Der Zugewinnausgleich soll lediglich das Vermögen zwischen den Ehegatten ausgleichen, das in der Ehe erwirtschaftet wurde. Schenkungen von Dritten gehören nicht dazu, denn diese wurden nicht von den Eheleuten erwirtschaftet. Sie
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Nach einer Scheidung gibt es oftmals Diskussionen darüber, wer der geschiedenen Eheleute in der bisherigen Ehewohnung weiterleben darf. Problematisch kann dies sogar dann noch werden, wenn einer der Ehegatten der Hauseigentümer ist wie in einem Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Ehefrau zieht nach der Scheidung nicht aus dem Alleineigentum des Mannes
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Was passiert, wenn sich kurz nach der Trennung das Gehalt des zahlenden Ehegatten deutlich verbessert? Hat dies Auswirkungen auf die Höhe des Trennungsunterhaltsanspruches? Das OLG Brandenburg lehnt dies bei unerwarteten Karrieresprüngen ab. Gehaltserhöhung nach Trennung Zum Zeitpunkt der Trennung war der Ehemann in einem Unternehmen angestellt. Nur wenige Zeit danach machte er einen erheblichen Karrieresprung,
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Ein unterhaltsberechtigter Ehegatte, der vom anderen Ehegatten aus dem Grunde Trennungsunterhalt erhält, weil die Lebensverhältnisse in der Ehezeit davon geprägt waren, dass nur der andere Ehegatte kontinuierlich erwerbstätig war, hat keinen uneingeschränkten Anspruch auf Trennungsunterhalt. Wann dieser verwirkt, stellte das OLG Düsseldorf im Beschluss v. 28.02.2019 – II-1 UF 12/19 fest. Was war geschehen? Der
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