Was passiert, wenn sich kurz nach der Trennung das Gehalt des zahlenden Ehegatten deutlich verbessert? Hat dies Auswirkungen auf die Höhe des Trennungsunterhaltsanspruches? Das OLG Brandenburg lehnt dies bei unerwarteten Karrieresprüngen ab.
Zum Zeitpunkt der Trennung war der Ehemann in einem Unternehmen angestellt. Nur wenige Zeit danach machte er einen erheblichen Karrieresprung, wodurch es zu einer deutlichen Verbesserung seines Einkommens kam. Die Ehefrau machte daher einen höheren Trennungsunterhaltsanspruch geltend, dessen Zahlung der Ehemann verweigerte.
Der zu zahlende Unterhalt bemisst sich nach den Einkommensverhältnissen der Ehegatten. Bei der Bestimmung der Anspruchshöhe wird auf die ehelichen Lebensverhältnisse abgestellt. Grundsätzlich werden dabei auch Veränderungen nach der Trennung berücksichtigt, die schon vor Trennung absehbar oder in der Ehe angelegt waren.
Das OLG Brandenburg (Beschl. v. 03.06.2019 – 9 UF 49/19) stimmte im vorliegenden Falle dem Ehemann zu. Es handele sich nicht um eine übliche Einkommensveränderung. Erhebliche Einkommenssteigerungen fänden nur dann Berücksichtigung, wenn sie mit einer hohen Wahrscheinlichkeit noch während der gemeinsamen Ehezeit zu erwarten waren und es dadurch auch zu einer Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse kam. Allerdings waren bei der Streitigkeit vor dem OLG Brandenburg die gravierenden Karriereveränderungen nicht zu erwarten und folglich auch die prägend für die Eheverhältnisse. Mithin wären die Einkommensveränderungen nicht bei der Bestimmung der Anspruchshöhe zu berücksichtigen.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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