Wem wird die gemeinsame Mietwohnung nach einer Trennung zugewiesen? Ein häufiges Streitthema im Familienrecht.
Oftmals ziehen nach einer Trennung beide Personen aus der gemeinsamen Wohnung aus. Manchmal möchten beide Parteien gerne in der gemeinsamen Ehewohnung bzw. im Haus verbleiben und können sich hierüber nicht einigen.
Das OLG Hamburg beschäftigte sich kürzlich mit einem Fall, in dem sich die Ehegatten darauf geeinigt hatten, dass die Ehefrau die Ehewohnung mit der gemeinsamen Tochter bewohnen darf, bis diese ihren Schulabschluss absolviert hat (Beschluss v. 03.08.2016 – 2 UF 42/16). Danach sollte die Wohnung dem Mann zu stehen. Nach dem Schulabschluss der Tochter wollte die Ehefrau aber in der Wohnung verbleiben.
Das Gericht entschied zu Gunsten des Mannes. Bei seiner Entscheidung berücksichtigte es jedoch verschiedene Billigkeitsgründe, da es sich um einen besonderen Einzelfall handelte. Die gemeinsame Tochter hatte die Schulzeit abgeschlossen und war zum Studium ausgezogen. Daher bestanden wenige Gründe, die für die weitere Nutzung durch die Ehefrau sprachen. Zudem sprach für den Mann die vorab getroffene Einigung zwischen den Ehegatten.
Wenn beide Parteien weiterhin in der gemeinsamen Ehewohnung bzw. Haus wohnen bleiben wollen, ist dies meist im Einzelfall zu entscheiden. Es fließen verschiedene Aspekte in die Entscheidung ein, weshalb es von Vorteil sein kann, bereits im Vorfeld eine gemeinsame Regelung zu finden. Welche Regelung das Gericht schließlich trifft, ist im Vorfeld häufig schwer abzuschätzen.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
Mehr über Rechtsanwältin Christine Andrae
Rechtsanwaltskanzlei Andrae
Hohenzollernring 50
50672 Köln
Fon: 0221 / 420 744 – 0
Fax: 0221 / 420 744 – 11
Bürozeiten:
Mo-Fr 9.00-13.00 u. 14.00-18.00
Termine nach Vereinbarung