Ein Schwiegersohn, der in finanziellen Schwierigkeiten steckt, kann nicht auf die Unterstützung seiner Schwiegereltern zählen, wenn es um einen hohen Kredit geht, der als Darlehen und nicht als Gefälligkeit betrachtet wird. Dieser Artikel beleuchtet einen Fall vor dem Landgericht Frankfurt am Main, der die rechtlichen Aspekte von familiären Geldgeschäften thematisiert.
Ein Schwiegersohn konnte sein geerbtes Wohnhaus nicht mehr halten, nachdem die Bank ihm den Kredit gekündigt hatte. Um ihm zu helfen, nahmen die Schwiegereltern einen Kredit von 250.000 EUR auf, um die Restschuld abzulösen. Der Schwiegersohn sollte die Zinsen und Tilgung übernehmen. Doch nach der Scheidung stellte er seine Zahlungen ein, was zu einem Rechtsstreit führte.
Im Gericht argumentierte der Schwiegersohn, dass es sich um ein freiwilliges Vermögensopfer seiner Schwiegereltern handelte. Er war der Meinung, dass die Unterstützung im familiären Rahmen keine Rückzahlung erfordere. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied jedoch, dass ein mündlicher Darlehensvertrag geschlossen wurde und die Schwiegereltern einen rechtlichen Rückzahlungsanspruch haben.
Der Fall verdeutlicht, dass auch in familiären Beziehungen klare rechtliche Rahmenbedingungen notwendig sind. Geldgeschäfte sollten schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ein detaillierter Vertrag schützt alle Parteien und sorgt für Klarheit über die finanziellen Verpflichtungen.
Quelle: LG Frankfurt am Main, Urt. v. 28.11.2024 – 2-23 O 701/23
Fundstelle: www.ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
Thema: Familienrecht, Darlehensvertrag, Schwiegereltern, finanzielle Unterstützung, rechtliche Auseinandersetzungen
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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