Wem wird die gemeinsame Mietwohnung nach einer Trennung zugewiesen? Ein häufiges Streitthema im Familienrecht.
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied am 10.06.2010 über eine Zuweisung der Ehewohnung an einen der getrennt lebenden Ehegatten. Gemäß § 1361b Abs. 1 BGB kann ein Ehegatte die Zuweisung der Ehewohnung an sich beantragen, soweit dies notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.
Trennt sich ein Paar, das nicht verheiratet ist, stellt sich oft die Frage, was nun mit der angemieteten Wohnung geschieht.
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