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Wer entscheidet über die Impfung des Kindes?

Muss ein Elternteil für eine Impfung die Zustimmung des anderen Elternteils einholen? Das musste der BGH zuletzt entscheiden.

Ist die Impfung eine Alltagsangelegenheit oder hat sie erhebliche Bedeutung?

Der Vater wollte, die gemeinsame Tochter die Standardimpfung erhält, die Mutter lehnte dies wegen des Risikos von Impfschäden ab.

Zu klären hatte das Gericht zunächst die Frage, ob es sich bei Impfungen um Alltagssachen handelt, welche häufig vorkommen und keine erheblichen Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Denn für solche Angelegenheiten benötigt ein Elternteil nicht die Zustimmung des anderen. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass Impfungen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung darstellen, da sie nicht häufig vorkommen.

Welches Elternteil erhält das Recht, über die Impfung zu entscheiden?

Weiter musste das Gericht entscheiden, welchem Elternteil bei einer Uneinigkeit die elterliche Sorge in diesem Bereich zu übertragen sei. Der BGH (Beschluss v. 03.05.2017 – XII ZB 157/16) kam zu dem Schluss, dass in solchen Fällen das impfwillige Elternteil entscheiden dürfte, wenn es sich um eine Impfung handeln würde, welche bedeutsam für das Kind seien. Dies sei zu bejahen, wenn es sich um sogenannte Standard- und Routineimpfungen handeln würde, welche auch vom Robert-Koch-Institut befürwortet werden. Dabei sei jedoch zu beachten und auch darauf abzustellen, ob besondere Impfrisiken bei dem Kind bestehen. Im Vordergrund stehe jedoch das Wohl des Kindes, weshalb auch nach Ansicht des Gerichts die Vorteile einer Impfung deren Risiken überwiegen würde. Zwar bestehe keine gesetzliche Impfpflicht, jedoch werde auf die Empfehlungen der STIKO, welche als medizinischer Standard anerkannt seien, verwiesen.

Fazit

Liegen keine gesundheitlichen Besonderheiten bei einem Kind vor, sprechen sich Gericht für eine Standardschutzimpfung aus. Bei einer Verweigerung dieser Impfung kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis dem Impfbefürworter übertragen.

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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