Ab dem 01.01.2016 hat sich der Kindesunterhalt wieder erhöht!
Nach der letzten Erhöhung des Kindesunterhaltes zum 01.08.2015 erfolgte nun eine weitere Erhöhung zum 01.01.2016. Der Mindestunterhalt für ein Kind bis zu 5 Jahren hat sich um € 7,- von € 328,- auf € 335,- erhöht.
Die genauen Beträge können der aktuellen Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2016 entnommen werden, die von der Internetseite des Oberlandesgerichtes Düsseldorf heruntergeladen werden kann.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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