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Kein Unterhalt mehr dank Facebook

Wer sich in einer familienrechtlichen Auseinandersetzung befindet oder Unterhalt erhält oder zahlt, sollte sich über die Gefahren von Facebook-Einträgen bewusst sein.

Unterhalt verwirkt wegen neuer Lebensgemeinschaft

In diesem Fall erhielt der Mann Unterhalt von der Ehefrau. Nach der Trennung von seiner Frau versöhnte er sich mit der Exfrau und zog bei ihr ein. Darauf wollte die Ehefrau die Zahlung des Trennungsunterhaltes einstellen, da der Mann in einer neuen Lebensgemeinschaft leben würde. Dies bestritt der Mann und behauptete, er würde mit seiner Ex nur in einer WG leben.

Auf Facebook postete er jedoch „Geduld zahlt sich aus. Endlich habe ich meine große Liebe zurück“. Die Ex postete etwas Ähnliches. Zudem meldeten die beiden beim Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft an. Das reichte dem Gericht in der Summe an Beweisen aus, dass der Mann in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft leben würde und erklärte den Unterhaltsanspruch für verwirkt.

Facebook als Beweis vor Gericht

Wer sich über rechtliche Ansprüche streitet sollte grundsätzlich beachten, dass er seine Prozesschancen erheblich verschlechtern kann, wenn er bei Facebook freizügig relevante Dinge postet. Gerade im Familienrecht spielen Ereignisse aus dem direkten privaten Umfeld oft eine Rolle für Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht mit Kindern oder zum Unterhalt. Darum sollte man sehr zurückhaltend sein mit Mitteilungen über Facebook.

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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