Wer sich in einer familienrechtlichen Auseinandersetzung befindet oder Unterhalt erhält oder zahlt, sollte sich über die Gefahren von Facebook-Einträgen bewusst sein.
In diesem Fall erhielt der Mann Unterhalt von der Ehefrau. Nach der Trennung von seiner Frau versöhnte er sich mit der Exfrau und zog bei ihr ein. Darauf wollte die Ehefrau die Zahlung des Trennungsunterhaltes einstellen, da der Mann in einer neuen Lebensgemeinschaft leben würde. Dies bestritt der Mann und behauptete, er würde mit seiner Ex nur in einer WG leben.
Auf Facebook postete er jedoch „Geduld zahlt sich aus. Endlich habe ich meine große Liebe zurück“. Die Ex postete etwas Ähnliches. Zudem meldeten die beiden beim Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft an. Das reichte dem Gericht in der Summe an Beweisen aus, dass der Mann in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft leben würde und erklärte den Unterhaltsanspruch für verwirkt.
Wer sich über rechtliche Ansprüche streitet sollte grundsätzlich beachten, dass er seine Prozesschancen erheblich verschlechtern kann, wenn er bei Facebook freizügig relevante Dinge postet. Gerade im Familienrecht spielen Ereignisse aus dem direkten privaten Umfeld oft eine Rolle für Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht mit Kindern oder zum Unterhalt. Darum sollte man sehr zurückhaltend sein mit Mitteilungen über Facebook.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
Mehr über Rechtsanwältin Christine Andrae
Rechtsanwaltskanzlei Andrae
Hohenzollernring 50
50672 Köln
Fon: 0221 / 420 744 – 0
Fax: 0221 / 420 744 – 11
Kontaktformular
Rückrufservice
Bürozeiten:
Mo-Fr 9.00-13.00 u. 14.00-18.00
Termine nach Vereinbarung