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Hunde als Familienmitglieder: Umgangsregelungen nach der Trennung

Obwohl Hunde oft als gleichberechtigte Familienmitglieder betrachtet werden, unterliegen sie rechtlich den Vorschriften für Sachen. Ein Landgericht fand in einem besonderen Fall einen rechtlichen Weg, der an Umgangsregelungen aus dem Familienrecht erinnert.

Der Fall: Hundebesitz nach Trennung eines Paares

In einem typischen Fall nach einer Trennung stand ein Labradorrüde im Mittelpunkt. Die beiden Männer, die das Tier während ihrer Beziehung angeschafft hatten, stritten darüber, wer nach der Trennung das Sorgerecht für den Hund erhalten sollte. Das Landgericht Frankenthal entschied nach dem Recht des gemeinschaftlichen Eigentums.

„Wechselmodell“ für Hunde: Benutzungsregelung nach billigem Ermessen

Das Landgericht wählte eine interessante Lösung und argumentierte, dass es nicht zwingend notwendig sei, den Hund einem der Miteigentümer zuzuweisen. Stattdessen könnten beide Miteigentümer nach Ende der Partnerschaft weiterhin am gemeinsamen Eigentum teilhaben. Eine „Benutzungsregelung nach billigem Ermessen“ ermöglicht es den Miteigentümern, gemeinsam über den Umgang mit dem Hund zu entscheiden. Die Entscheidung für ein „Wechselmodell“, bei dem sich die Miteigentümer abwechselnd um den Hund kümmern, wurde als interessengerecht befunden.

LG Frankenthal bestätigt Wechselmodellregelung

Das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Frankenthal bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts in erster Instanz überwiegend. Quelle: LG Frankenthal, Urteil vom 12.05.2023 – Aktenzeichen 2 S 149/22 zum Thema: Familienrecht

 

 

 

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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