Seit 2021 können langjährig Versicherte Grundrentenpunkte erwerben, deren Berücksichtigung bei der Scheidung für Unklarheit sorgte.
Im ersten Fall, nachdem die Ehe bereits geschieden war und der Versorgungsausgleich rechtskräftig berechnet wurde, führte eine Gesetzesänderung zur Einführung der Grundrente zu Diskussionen über die Zulässigkeit eines Abänderungsverfahrens. Trotz geringfügiger Änderungen erwies sich die Neuberechnung des Versorgungsausgleichs als nicht notwendig.
Im zweiten Fall, in dem beide Eheleute noch nicht berentet waren, führte eine hypothetische Berechnung des zuständigen Oberlandesgerichts zu Kontroversen. Die Frage, ob die Grundrentenpunkte im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden sollten, wurde aufgeworfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf jedoch die hypothetische Berechnung des OLG, da sich bis zum Rentenalter noch zu viel ändern könne.
Hinweis: Die Entscheidung, ob eine Prognose des Einkommens und der Werthaltigkeit der Punkte notwendig ist, wenn die Eheleute bereits im Rentenbezug sind, bleibt vorerst unbeantwortet und bildet einen Ausblick für zukünftige Rechtsfragen.
Quelle: BGH, Beschluss vom 01.03.2023 – Aktenzeichen XII ZB 360/22 und XII ZB 444/22. Fundstelle: www.bundesgerichtshof.de. Thema: Familienrecht.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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