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Antragsverfahren für den Kinderzuschlag vereinfacht

Das Bundesministerium für Familie teilte mit, dass das Antragsverfahren für den Kinderzuschlag vereinfacht worden sei. Um die Kinderarmut zu reduzieren, würde man zudem den Kreis der Berechtigten ausweiten.

Der Kinderzuschlag ist eine gesonderte Familienleistung für Kinder, die noch nicht 25 Jahre alt sind. Er kann monatlich bis zu 140 Euro betragen und steht solchen Familien zu, die zur Deckung des Lebensbedarfs der Kinder Arbeitslosengeld II benötigen.

Nähere Informationen sowie einen Rechner für den Kinderzuschlag finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie:

www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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