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Neue Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2020

Der Kindesunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle 2020 erhöht sich ab Januar 2020

Ab Januar 2020 geltend höhere Kindesunterhaltsbeträge. Der Mindestunterhalt für ein bis zu fünfjähriges Kind erhöht sich um 15,- €. Alle Beträge sind der Düsseldorfer Tabelle 2020 zu entnehmen.

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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