Der Kindesunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle 2020 erhöht sich ab Januar 2020
Ab Januar 2020 geltend höhere Kindesunterhaltsbeträge. Der Mindestunterhalt für ein bis zu fünfjähriges Kind erhöht sich um 15,- €. Alle Beträge sind der Düsseldorfer Tabelle 2020 zu entnehmen.
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