Der Unterhalt für Studenten ist von € 670,- auf € 735,- erhöht worden. Jetzt Erhöhung geltend machen.
Bereits seit vielen Jahren war es nicht nachvollziehbar, weshalb der Unterhaltsbedarf eines Kindes mit einem eigenen Hausstand mit € 670,- zum Teil unterhalb dem Bedarf eines Kindes lag, das bei einem Elternteil lebt.
Nach einer langen Durststrecke wurde der Unterhalt für das Kind mit eigenem Hausstand endlich angehoben und beträgt nun € 735,-.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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