Die Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist ein staatliches Instrument, das die Durchsetzung des eigenen Rechts auch Menschen mit geringen bzw. keinen Geldmitteln ermöglichen soll.
Klagt ein Kind gegen einen Elternteil auf Unterhalt, muss es meist rechtlich von dem anderen Elternteil vertreten werden. Wer dabei die Kosten für das Verfahren trägt, entschied das OLG Brandenburg mit Beschluss v. 12.11.2018 – 13 UF 119/18. Mutter beantragt VKH für das Kind Ein minderjähriges Kind, das bei der Mutter lebt und durch sie
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