Kindesunterhaltsverpflichtungen sind normalerweise unverzichtbar und können durch Vereinbarungen nicht umgangen werden. Eine Ausnahme bildet die „Freistellung“. Ein Fall vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zeigt, dass selbst ohne schriftliche Freistellungsvereinbarung die Grundlage der Samenspende entscheidend sein kann.
Der Wunsch nach der Gewissheit über die Identität des biologischen Vaters führt Kinder, die durch anonyme Samenspende gezeugt wurden, oft vor ein Gericht. Ob das Gericht die Identität des Vaters jedoch preisgeben bzw. die seinerzeit behandelnde Klinik dazu anhalten kann die Angaben der Personalien offen zu legen, ist noch nicht eindeutig geklärt. Der BGH hatte
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