Immer wieder stellt sich die Frage auf, ob man mit dem Kind verreisen kann oder die Zustimmung des anderen Elternteils einholen muss
Der Vater, der bereits im Besitz des Aufenthaltsbestimmungsrechts war, wollte mit seinem Kind für ein Jahr nach Argentinien umziehen.
Rechtsanwaltskanzlei Andrae
Hohenzollernring 50
50672 Köln
Fon: 0221 / 420 744 – 0
Fax: 0221 / 420 744 – 11
Bürozeiten:
Mo-Fr 9.00-13.00 u. 14.00-18.00
Termine nach Vereinbarung