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Zustimmung zur Auslandsreise mit dem Kind nur in Ausnahmen nötig

Immer wieder stellt sich die Frage auf, ob man mit dem Kind verreisen kann oder die Zustimmung des anderen Elternteils einholen muss

Alltägliche Angelegenheit oder besondere Angelegenheit?

Der Vater wollte mit seinen Kindern eine Fernreise nach Thailand machen, was nach vorherigem Einverständnis der Kindesmutter später jedoch Proteste ihrerseits bewirkte, nachdem es in Thailand zu Bombenanschlägen kam. Diese fanden allerdings nicht in der Nähe des gewählten Reisezieles statt, sodass keine unmittelbare Gefahr für die gemeinsamen Kinder bestand.

Auch hier hatte das Gericht (Kammergericht Berlin, Beschluss v. 02.02.2017 – 13 UF 163/16) zu prüfen, ob es sich bei dem Streitpunkt um eine Alltagsfrage handelt, für die der Kindesvater nicht das Einverständnis der Mutter braucht. Das Gericht bejahte dies mit der Begründung, dass eine Reise keine Frage von grundlegender Bedeutung darstellen würde, selbst wenn es sich dabei um eine Fernreise handeln würde, welche mit längeren Anreisen und einem Aufenthalt in einem fremden Kulturkreis verbunden sei. Wenn es hingegen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes gäbe oder es sich um eine Reise in ein Krisengebiet handele, sei es eine grundlegende Angelegenheit, welche das Einverständnis beider Elternteile benötige.

Fazit

Bei Unsicherheiten, ob man die Zustimmung zur Reise benötigt, empfiehlt es sich immer, mit dem anderen Elternteilvorher zu sprechen und sich zu einigen, um mögliche gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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