In der Regel übernehmen die Krankenkassen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, wie eine Zahnspange, nur bis zu einem gewissen Anteil. Die Eltern müssen dann den restlichen Eigenanteil leisten. Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern stellt sich häufig die Frage, ob sich der andere Elternteil an den Kosten beteiligen muss.
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