Schwiegervater forderte Geldzuwendungen vom Schwiegersohn zurück
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 03.02.2010 mit: Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über eine Klage von Schwiegereltern zu befinden, die ihrem Schwiegerkind einen erheblichen Geldbetrag zugewandt hatten und diesen nach dem Scheitern der Ehe ihres Kindes zurückverlangten. Nach dem Urteil des XII. Zivilsenats ist eine Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen
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