Die Frage der Dauer von Unterhaltszahlungen wegen Krankheit richtet sich vor allem nach einer Billigkeitsabwägung im Einzelfall
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 28.05.2009 mit: Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach § 1578 b BGB zeitlich befristet werden darf.
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