Muss sich ein Student, der seinem Kind gegenüber zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist, fiktive Einkünfte anrechnen lassen, die ihn zur Zahlung des Unterhaltes befähigen würden?
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 06.03.2008 mit: Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Beitrag für den ganztägigen Kindergartenbesuch einen Mehrbedarf des Kindes begründet und der barunterhaltspflichtige Elternteil hierfür aufzukommen hat.
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