Die Frage nach der Impfung von Kindern kann bei uneinigen Eltern zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Selbst bei Routineimpfungen ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wurde erneut mit einem solchen Fall konfrontiert, in dem der Vater die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Impfung seines Sechsjährigen beantragte.
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