Mit Beschluss vom 18.02.2015 hat der Bundesgerichthof (BGH) (Az.: BGH XII ZB 473/13) entschieden, dass eine Adoption in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nur ausgesprochen werden darf, wenn bei fehlender rechtlicher Vaterschaft dem leiblichen Vater oder Samenspender zuvor die Möglichkeit der Beteiligung am Adoptionsverfahren gegeben wurde. Dazu erforderlich ist grundsätzlich die vorherige Unterrichtung über das laufende Adoptionsverfahren.
Rechtsanwaltskanzlei Andrae
Hohenzollernring 50
50672 Köln
Fon: 0221 / 420 744 – 0
Fax: 0221 / 420 744 – 11
Bürozeiten:
Mo-Fr 9.00-13.00 u. 14.00-18.00
Termine nach Vereinbarung