In einem neueren Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 20UF 7/14) setzt sich das Gericht mit den Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit bei Eheverträgen auseinander. Dabei skizziert es drei Varianten, in denen objektiv eine Sittenwidrigkeit gegeben ist. Gleichzeitig verdeutlicht es jedoch, dass zwingend auch ein subjektives Sittenwidrigkeitselement vorliegen muss.
Rechtsanwaltskanzlei Andrae
Hohenzollernring 50
50672 Köln
Fon: 0221 / 420 744 – 0
Fax: 0221 / 420 744 – 11
Bürozeiten:
Mo-Fr 9.00-13.00 u. 14.00-18.00
Termine nach Vereinbarung