Ein Schwiegersohn, der in finanziellen Schwierigkeiten steckt, kann nicht auf die Unterstützung seiner Schwiegereltern zählen, wenn es um einen hohen Kredit geht, der als Darlehen und nicht als Gefälligkeit betrachtet wird. Dieser Artikel beleuchtet einen Fall vor dem Landgericht Frankfurt am Main, der die rechtlichen Aspekte von familiären Geldgeschäften thematisiert.
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs teilte am 03.02.2010 mit: Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über eine Klage von Schwiegereltern zu befinden, die ihrem Schwiegerkind einen erheblichen Geldbetrag zugewandt hatten und diesen nach dem Scheitern der Ehe ihres Kindes zurückverlangten. Nach dem Urteil des XII. Zivilsenats ist eine Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen
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