Der Bundesgerichtshof hat am 21.03.2012 (Az. XII ZB 447/10) entschieden, dass es den beteiligten Ehegatten noch möglich sein müsse, nach Zugang der Ladung zum Termin im Scheidungsverfahren eine Folgesache innerhalb der gesetzlichen Zweiwochenfrist anhängig zu machen.
Rechtsanwaltskanzlei Andrae
Hohenzollernring 50
50672 Köln
Fon: 0221 / 420 744 – 0
Fax: 0221 / 420 744 – 11
Bürozeiten:
Mo-Fr 9.00-13.00 u. 14.00-18.00
Termine nach Vereinbarung