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Zustimmungsbedürftigkeit bei Urlaubsreisen mit Kindern zu Corona-Zeiten

Für eine Urlaubsreise benötigt man in der Regel keine Zustimmung des anderen Elternteils, es sei denn, es liegen bei der geplanten das Kindeswohl gefährdende Umstände vor. Anders sieht die Situation während der Corona-Pandemie aus.

Fehlende Zustimmung des Vaters

Im Fall des OLG Braunschweig hatten die Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die beiden minderjährigen Kinder. Die Kinder lebten bei der Mutter und es bestand eine gerichtliche Entscheidung hinsichtlich des Umgangs. Hierbei hatte der Vater jeden ersten Samstag im Monat ein Umgangsrecht mit den Kindern von 15-18 Uhr.  Die Mutter plante mit den Kindern eine 15-tägige Mallorcareise im August 2020. Dazu forderte sie den Vater auf, Zustimmung zu erteilen, welche er verweigerte. Dabei brachte er vor, sein Umgang würde hierdurch in dem Monat wegfallen und es sei aufgrund der Corona-Pandemie zu gefährlich. Ein Vermittlungsversuch vor dem Gericht scheiterte. Die Mutter bestand weiterhin darauf, mit den Kindern in den Urlaub zu fliegen, auch ohne die Zustimmung.

Besonderheit: Reisen zu Pandemiezeiten

Das OLG Braunschweig wirkte der Entscheidung der Mutter entgegen (Beschl. v. 30.07.2020 – 2 UF 88/20). Grundsätzlich seien Reisen Dinge des Alltags und es bedürfe somit keiner Absprache. Anders sei dies jedoch bezüglich Flugreisen in Corona-Zeiten. Begründet hat dies das Gericht mit den Argumenten, die Pandemieentwicklung sei zu ungewiss und man könne nicht vorhersagen, ob ein Rückflug stattfinden könne. Daher bedürfe es aktuell der Zustimmung beider Eltern, wenn ein gemeinsames Sorgerecht bestehe.

Der Kindesvater erteilte seine Zustimmung nicht. In der Ablehnung des Umganges und der Erklärung der Kindesmutter, die Reise in jedem Falle antreten zu wollen, sah das Gericht eine Kindeswohlgefährdung, weshalb es die Entscheidungsbefugnis über den Reiseantritt dem Kindesvater übertrug.

Corona kann die Urlaubsreise zustimmungspflichtig machen

Aufgrund der besonderen Reiseumstände während der andauernden Pandemie gibt es auch bei geplanten Urlaubsreisen Besonderheiten beim Umgang. Die Eltern können nicht ohne Weiteres davon ausgehen, ohne Zustimmung des anderen Elternteils Urlaubsreisen antreten zu können.

 

 

 

Fachanwältin für Familienrecht Christine Andrae

Über die Autorin

Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.

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