Das Trennungsjahr ist verstrichen. Jetzt besteht die Möglichkeit, die Scheidung einzureichen. Oder sollte man damit besser noch warten? Das hängt davon ab, auf welcher Seite man steht:
Sie müssen Ihrem Ehegatten Unterhalt zahlen? Dann reichen Sie die Scheidung so schnell es geht ein.
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht bis zur rechtskräftigen Scheidung, daran ist in den meisten Fällen nicht zu rütteln. Die weit verbreitete Ansicht, dass der Anspruch auf Trennungsunterhalt nur im Trennungsjahr bestehe und nach diesem Jahr enden würde, ist falsch. Solange es also keine Scheidung gibt, muss der Trennungsunterhalt weitergezahlt werden. Aus diesem Grund werden viele Scheidungsverfahren ganz bewusst verzögert.
Nach der Scheidung schließt sich umgehend der nacheheliche Unterhaltsanspruch an. Aber wie lange muss Unterhalt auch nach der Scheidung noch geleistet werden? Diese Frage wird geklärt über die Befristung (das Ende) oder die Begrenzung (die Reduzierung) des nachehelichen Unterhaltes. Diese Prüfung ist sehr komplex. Denn es hängt von vielen Faktoren ab, ob der nacheheliche Unterhalt befristet oder begrenzt werden kann. Ein ganz wichtiger Faktor ist bei dieser Prüfung aber die Ehedauer. Nach der Unterhaltsreform im Jahre 2008 sollte die Ehedauer eigentlich nicht mehr soviel Bedeutung für das Ende des Anspruches haben, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Heute orientieren sich die Gerichte jedoch in den meisten Fällen wieder maßgeblich an der Dauer der Ehe. Aus der Unterhaltsreform ist damit mittlerweile ein „Reförmchen“ geworden.
Und wie wird die Dauer der Ehe berechnet? Jeder getrennt lebende Ehegatte würde vermutlich sagen, dass für ihn die Ehe mit der Trennung bereits beendet war. Er würde die Dauer seiner Ehe von Heirat und Trennung abhängig machen. Das beurteilen die Gericht jedoch anders. Die Ehedauer ist danach der Zeitraum von der Heirat bis zur Einreichung der Scheidung.
Liegt also zwischen der Trennung und dem Scheidungsantrag ein langer Zeitraum von z.B. vielen Jahren, verlängert sich damit auch die Ehedauer und damit in den meisten Fällen auch der Zeitraum der Zahlung von nachehelichem Unterhalt.
Der in dieser Zeit gezahlte Trennungsunterhalt wird zwar berücksichtigt, aber nicht in gleichem Maße. Und im schlimmsten Fall kommt eine Befristung des nachehelichen Unterhaltanspruches überhaupt nicht mehr in Betracht.
Auch aus diesem Grund sollte man als Unterhaltsverpflichteter die Scheidung möglichst früh einreichen.
Sie bekommen von Ihrem Ehegatten Unterhalt? Dann ergibt sich aus den vorherigen Erklärungen natürlich, dass es von Vorteil ist, die Scheidung erst später einzureichen. Denn die Dauer der Unterhaltszahlung wird sich hierdurch in der Regel immer verlängern.
Natürlich hat der Zeitpunkt des Scheidungsantrages auch noch für andere Punkte eine besondere Bedeutung, vor allem für den Zugewinn und den Versorgungsausgleich.
Rechtsanwältin Christine Andrae ist Fachanwältin für Familienrecht in Köln. Auf dieser Seite veröffentlich sie Beiträge zu familienrechtlichen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung oder Umgangsrecht.
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